TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG
zur Werbung des Landesjugendrings Baden-Württemberg e. V. zur Landtagwahl am 8. März 2026
Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.
Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interne Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politische Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.
Im Folgenden finden Sie die Informationen zu den einzelnen Werbemitteln bzw. -maßnahmen
Großflächenpakate
Landesjugendring Baden-Württemberg e. V.
Im Haus der Jugendarbeit
Haeberlinstraße 1-3, 70563 Stuttgart
Gesamtbeträge für die politische Kampagne: 7000 Euro
Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge: Media Listungspreise der Vermarkter abzgl. Konditionen.
Information über die Herkunft der Finanzmittel:
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Angaben zum Werbeanbieter / zur Agentur
Dienstleister*innen im Rahmen der Kampagne zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026
- Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, Werkstättenstraße 31, 51379 Leverkusen,Telefon: 02236 96450, E-Mail: kontakt@stroeer.de,
Art der Dienstleistung: Werbeflächenvermietung (Public Video Roadside)
Hinweise zu Targeting und Datenverarbeitung:
Keine Nutzung personenbezogener Daten.
Die politische Aktion steht im Zusammenhang mit:
Landtagswahl Baden-Württemberg am 08. März 2026
Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Aktion: https://www.landtagswahl-bw.de/wahlrecht
Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass unsere politische Werbung nicht den Anforderungen der TTPW-VO genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: spaltung-sucks@ljrbw.de